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Rede zur SVV am 20.09.2007 - Jutta Bours-Wein, stellv. Fraktionsvorsitzende

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, meine Damen und Herren,

die SPD/BGNW-Fraktion spricht sich eindeutig gegen die vorgelegte ordnungsbehördliche Verordnung aus. Sie ist unglaublich schlecht und es ist eine Frechheit, den Stadtverordneten so einen mangelhaften und unausgegorenen Entwurf vorzulegen. Es sind nicht nur die rechtlichen Fehler, die darin enthalten sind, die uns auf die Palme bringen, sondern auch die Stilblüten und sonstigen Mängel. Mit Verlaub, Herr Bürgermeister, die Verordnung wirkt, als hätten Sie sie schnell mal zwischen Frühstückskaffee und einem Spaziergang mit Ihrem Hund verfasst. Man kann sehen, dass die Verordnung mit der heißen Nadel auf die Schnelle und ohne besondere Sorgfalt gestrickt wurde und das empfinden wir als Zumutung.

Hier geht es doch nicht darum, eine vernünftige neue Verordnung zu erlassen, sondern nur darum, den Antrag der CDU-Fraktion schnellstmöglich umzusetzen. Wann wurden die Anträge der anderen Fraktionen jemals so schnell bearbeitet? Auf das detaillierte Finanzierungskonzept Bismarckhöhe warten wir schon seit vier Jahren.

Die CDU Fraktion hat es sich sehr einfach gemacht, eine Forderung an die Verwaltung zu stellen und einfach die Verordnung der Stadt Siegburg hinzuzufügen. Dabei ist die Verordnung der Stadt Siegburg auch in NRW ein Einzelfall und entspricht in großen Teilen nicht der vorgeschlagenen MusterVO des Städte- und Gemeindebundes. Diese Verordnung ist selbst bedenklich und daher nur eine schlechte Vorlage. Wir haben uns daher die Mühe gemacht, einen eigenen Entwurf als Diskussionsgrundlage zu erarbeiten und haben ihn im Hauptausschuss vorgelegt.

Herr Bürgermeister, Sie haben im Hauptausschuss behauptet, es sei nur darum gegangen, inhaltlich die Meinungen der Fraktionen zu sammeln und Sie wollten die Verordnung anschließend einer rechtlichen Prüfung unterziehen. Also, auf den Arm nehmen kann ich mich alleine. Dann fangen wir ja noch einmal ganz von vorne an. Eine inhaltliche Diskussion wäre auch auf der Basis der alten Verordnung möglich gewesen, die im übrigen deutlich besser ist als die neue Fassung.

Sie können natürlich auch einfach eine teilweise rechtswidrige Verordnung beschließen lassen und dann darauf warten, ob jemand dagegen klagt. Denn das haben Sie ja im Hauptausschuss allen Ernstes vorgeschlagen. Ist das Ihre Vorstellung von einem Rechtsstaat, Herr Bürgermeister? Aus unserer Sicht geht es darum, mit Ihrer Mehrheit in der SVV ein schlechte Verordnung durch zu peitschen, egal ob die später rechtlichen Prüfungen Stand hält oder nicht. Mit uns nicht!

Und nun zu den inhaltlichen Punkten.

B. Alkoholverbot

Fangen wir doch gleich mit dem Lieblingsthema der CDU - Fraktion an, dem Alkoholverbot auf verschiedenen Straßen und Plätzen. Sie wissen, dass dies de facto einen versteckten Platzverweis darstellt, der rechtlich höchst umstritten ist.

Aber wir sehen daneben noch andere Probleme. Das Alkoholverbot an verschiedenen Orten führt zu einer Verdrängungsproblematik. Sie möchten das Stadtbild in der Innenstadt verbessern und dort obdachlose Menschen und Alkoholiker weg haben, weil die armen Schulkinder schwer traumatisiert werden und Besucher einen falschen Eindruck von der sauberen Stadt Werder bekommen.

Dieses Argument ist doch scheinheilig. Es geht hier vielmehr darum, die Interessen einzelner Gewerbetreibender durchzusetzen, die den Anblick trinkender Menschen z.B. auf dem Plantagenplatz für geschäftsschädigend halten.

Außerdem verlagert sich das Problem nur an andere Stellen. Diese Menschen werden sich andere Plätze in der Stadt suchen so z. B. den Bahnhofsvorplatz, ebenfalls ein Tor zur Stadt, wo Schulkinder jeden Tag ankommen und abfahren. Oder vielleicht stellen sie sich direkt vor eine unserer Schulen? Dann fangen wir an, diese Straßen und Plätze ebenfalls mit einem absoluten Alkoholverbot zu belegen und irgendwann haben wir ein alkoholfreie Stadt.

Nein, man muss das Problem anders angehen, in dem man gezielt zentrale Treffpunkte anbietet, Einrichtungen wie die Tee- und Wärmestube unterstützt oder vermehrt Sozialarbeiter einsetzt. Das macht Sinn. Das Problem an der Wurzel packen, statt es aus unserem Blickwinkel zu verdrängen.

Ihr Entwurf enthält doch eine doppelte Moral: Während des Baumblütenfestes ist es Ihnen lieb und recht, so viel Alkohol umzusetzen, wie nur möglich und wer das Geld dazu hat, darf sich sozialadäquat und gesellschaftlich erlaubt, in einer Kneipe voll laufen lassen bis er nicht mehr gerade stehen kann. Wer aber nicht genug Geld hat und mit einer Bierdose oder einer Flasche Braunem auf der Bank ein paar Meter weiter sitzt, der muss weg.

Das entspricht nicht unserer sozialdemokratischen Überzeugung. Das ist in höchstem Maße unsozial. Das ähnelt dann doch schon zu sehr dem amerikanischen Modell, alle Obdachlosen und Alkoholiker in einen Bus zu packen und vor den Toren unserer Stadt wieder abzusetzen. In einer solchen Stadt wollen wir nicht leben!

Zudem gibt es gar keinen Regelungsbedarf für ein absolutes Alkoholverbot. Die allgemeinen Verhaltenspflichten der ordnungsbehördlichen Verordnung sind ausreichend, um extensiven Alkoholgenuss zu unterbinden. Es ist nicht Sinn und Zweck einer ordnungsbehördlichen Verornung, den Alkohol komplett zu verbieten, sondern die aus zu hohem Alkoholgenuss resultierenden Gefahren und Schäden für Menschen und geschützte Rechtsgüter zu verhindern. Sonst müssen wir auch jeden Touristen mit einer Dose Radler auf dem Plantagenplatz zur Kasse bitten. Das kann wohl kaum unser Ziel sein.

Schon jetzt kann man auf jeden Fall einschreiten, wenn Menschen unter Alkoholeinfluss randalieren, belästigen oder beschädigen. Dann, Herr Große, kommt es auch nicht mehr darauf an, zu kontrollieren, ob der einzelne eine bestimmte Menge Alkohol getrunken oder wie viel Promille er genau im Blut hat, wie Sie es im Hauptausschuss vorgetragen haben. Wann der einzelne zu viel getrunken hat, ist subjektiv ja durchaus unterschiedlich. Der eine verträgt mehr, der andere weniger. Es ist wie im Straßenverkehr, fahruntüchtig ist dort, wer Ausfallerscheinungen unter Alkoholeinfluss zeigt. Wer unter Alkoholeinfluss belästigt, randaliert oder sogar gewalttätig wird, verstößt auf jeden Fall gegen die ordnungsbehördliche Verordnung.

Also, weg mit dem Alkoholverbot auf unseren Straßen und Plätzen!

C. Die Ausweisung einzelner Geldbußen im Text

Der zweite Punkt gegen den wir massiv eintreten, ist das Ausweisen der Geldbußen bei jeder einzelnen Ordnungswidrigkeit. Das entspringt der typisch deutschen Regelungswut. Außerdem macht es die Verordnung unübersichtlich, weil es die Texte zerstückelt.

Und bürgerfreundlich, Herr Bürgermeister, ist diese Verordnung schon gar nicht. Ein Bürger, der nämlich wirklich nur in den einzelnen Paragraphen schaut und sich hier auf den angegebenen Rahmen verlässt, damit er nicht, wie Sie es im Hauptausschuss gesagt haben, "erst hinten nachschauen muss, was er bekommt", der würde ganz schnell eine böse Überraschung erleben. Denn genau in § 18 Abs. 2 S. 3 der Verordnung, also ganz hinten, gibt es die Möglichkeit, von den jeweiligen Geldbußen abzuweichen. Das ist dann wirklich bürgerunfreundlich, weil es ein tückischer Überraschungseffekt darstellt. Man kann gerade nicht auf den jeweiligen Bußgeldrahmen vertrauen.

Fairer, praktikabler und abschreckender ist es doch, sich auf den Rahmen des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten zu beziehen, der hier Anwendung findet und allen zu sagen: "Egal, wie ihr gegen diese Verordnung verstoßt, Ihr müsst immer mit einer Geldbuße zwischen 5 und 1.000 Euro bei vorsätzlichem Handeln und zwischen 5 und 500 Euro bei Fahrlässigkeit rechnen." Das ist einfach, klar und eindeutig.

D. Rechtswidrige Paragraphen der Verordnung

Einen weiteren wirklich gravierenden Verstoß stellt § 17 der Verordnung dar, der öffentliche Tanzveranstaltungen außerhalb des Baumblütenfestes während dieses Festes verbietet . Man stelle sich nur vor, der Bürgermeister verbietet Konkurrenzveranstaltungen zum Baumblütenfest in seiner ordnungsbehördlichen Verordnung und greift damit unlauter in den freien Wettbewerb ein. Herr Bürgermeister, das ist ja nun absolut rechtswidrig. Aber das müssten sie als Jurist ja eigentlich wissen. Es ist doch nicht der Sinn einer ordnungsbehördlichen Verordnung, unliebsame Konkurrenten des Baumblütenfestes zu verbieten.

E. Umsetzbarkeit

Bleibt zum Schluss noch ein weiterer kritischer Punkt. Eine Verordnung ist nur dann gut, wenn man sie auch umsetzen kann.

Wie viele Außendienstmitarbeiter gibt es zur Zeit in der Verwaltung? 2, vielleicht 4? Wie wollen Sie denn mit diesen wenigen Ordnungskräften das Stadtgebiet auf Alkoholverstöße, missliebige Hunde, Abfallsünder usw. kontrollieren? Sind schon Gespräche mit der Polizei über eine Ordnungspartnerschaft geführt worden, wie sie andere Städte durchführen? Oder wurde wieder über einen neuen Arbeitskreis saubere Stadt und Umwelt im Rahmen der Agenda 21, bestehend aus Mitgliedern der Fraktionen, Polizei und Ordnungsbehörde nachgedacht? Diese Arbeitsgruppen sind in vielen Städten erfolgreich erprobt. In diesem Rahmen könnte dann konkret überlegen werden, welche Maßnahmen zur Umsetzung notwendig sind.

Und zum Schluss, Herr Große, erklären Sie mir doch bitte einmal, wie Sie gerade bei den Obdachlosen oder Alkoholikern die Geldbußen eintreiben wollen. Das würde mich wirklich interessieren.

Diese Verordnung ist aus der Sicht der SPD/BGNW-Fraktion ein zahnloser Papiertiger und statt eine neue VO zu erlassen, muss man sich erst einmal Gedanken machen, wie man sie ausfüllt. Dazu hätte ich gerne einen Erfahrungsbericht der Verwaltung aus dem sich ergibt,

  • welche Probleme es mit der alten Verordnung gegeben hat,
  • warum eine neue gebraucht wird,
  • welchen Reglungsbedarf die Ordnungsbehörde selbst sieht
  • welche Ordnungswidrigkeiten in den vergangenen Jahren geahndet wurden,
  • und wie viele Mitarbeiter die Ordnungsbehörde nach eigener Einschätzung und Erfahrung tatsächlich brauchen würde, um eine solche Verordnung realistisch umzusetzen.

FAZIT

Darum kommen wir als SPD/BGNW Fraktion zu dem Schluss, dass die vorliegende VO erst einmal gründlich überarbeitet werden muss, bevor sie überhaupt Abstimmungsreife erlangen kann. Nein, unser Fazit zu dieser VO ist eindeutig: zu schnell, nicht sorgfältig genug, nicht hinreichend durchdacht, rechtlich bedenklich und schon gar nicht praktikabel.