Rede von Jutta Bours-Wein zur SVV am 05.03.2009 zur Hauptsatzung
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir werden diese Hauptsatzung nicht zustimmen, da wir einige Punkte darin vermissen, die für uns wesentlich sind. So ist aus unserer Sicht die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung nicht hinreichend ausgeschöpft worden.
Die Stadt hat in § 13 BgbK die Möglichkeit erhalten, verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten für ihre Bürger einzurichten. Davon hat sie aus unserer Sicht nicht hinreichend Gebrauch gemacht. So fehlt uns nach wie vor die Möglichkeit der Bürgerbefragung, die wir als wichtiges Instrument für die Stadt erachten, ihre Einwohner in die politische Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.
Auch hätte wir uns gewünscht, dass die Stadt die Ermächtigung wahrnimmt, das notwendigen Quorum für den Einwohnerantrag herabzusetzen, um den Bürgern die Möglichkeit auf einen Bürgerantrag zu erleichtern.
Nach wie vor ist für uns kein Grund ersichtlich, warum die Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden ausgeschlossen werden muss, erschwert sie doch gerade älteren und kranken Menschen die Teilnahme.
Auch mit der Abschaffung der zweiten Beigeordnetenstelle sind wir nicht einverstanden. Die Kommunalverfassung sieht in ihrer neuen Fassung gerade wieder die Möglichkeit, 2 Beigeordnete zu wählen, für eine Stadt unserer Größenordnung vor, nachdem diese zwischenzeitlich abgeschafft worden war. Daraus kann man ersehen, dass sich die Aufgabenverteilung auf mehrere Schultern bewährt hat und beibehalten bleiben sollte. Gerade in den letzten Jahren sind weitere Aufgaben auf die Stadt Werder durch die Funktion als Mittelzentrum hinzugekommen. Diese Aufgabenteilung hat sich in der Vergangenheit bewährt und sollte nicht ohne Grund abgeschafft werden.
Im Ergebnis bleibt es daher bei der Ablehnung.

