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Rede von Jutta Bours-Wein zur SVV am 05.03.2009 zum Thema Bebauungsplan Dr. Külz-Straße

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wir haben uns mit diesem Bebauungsplan und der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange sehr intensiv befasst. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir diesem Bebauungsplan nicht zustimmen werden.

Unserer Entscheidung liegen folgende Überlegungen zugrunde: Wir sind der Auffassung, dass die Stadtverwaltung sich nicht hinreichend mit den absolut berechtigten Bedenken auseinandergesetzt hat, die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragen worden sind und die diesem Bebauungsplan entgegenstehen. Insoweit weisen wir auch nachdrücklich die im Hauptausschuss vertretene Auffassung der Verwaltung zurück, die die hier vorgelegte Stellungnahme der Fachleute des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Fachdienst Gesundheit als übertrieben diskreditieren wollte.

Das Plangebiet Dr. Külz Straße 138/139 in Glindow liegt zum einen im "Landschaftsschutzgebiet Potsdamer Wald- und Havelseengebiet" und zum anderen in einer Wasserschutzzone III. Die Grundstücke werden östlich vom Glindowsee, der zur Wasserschutzzone II gehört, begrenzt, nördlich verläuft ein künstlicher Verbindungskanal zwischen dem großen Plessower See und dem Glindowsee. Das Gebiet zeichnet sich durch einen oberflächennahen Grundwasserpegel und wasserdurchlässig Sandböden aus. Derzeit ist diese Fläche aufgrund ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Früher befand sich hier eine Kuhwiese. Nunmehr soll hier eine Mischfläche mit teilgewerblicher Nutzung entstehen.

Das hier betroffene Wasserschutzgebiet der Kategorie III wurde noch nach DDR Recht festgelegt. Es ist daher zutreffend, dass die 30 Jahre alte TGL 24348 von 1979 Anwendung findet. Es mag sein, dass danach die nunmehr vorgesehen Nutzung der Fläche derzeit noch aufgrund der bisher nicht modifizierten DDR Regelung zulässig ist. Entscheidend ist aber, dass nach § 15 IV BbgWG diese 30 Jahre alten Festsetzungen nur noch längstens bis zum Jahr 2015 und spätestens bis dahin alle Wasserschutzgebiete auch mit dem Ziel der Neufestsetzung schärferer Standards überarbeitet werden müssen. Die damaligen DDR Festlegungen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen des Umweltschutzes. Sie sind ungenügend, nicht auf der Höhe der modernen Standards und müssen deshalb den heutigen und künftigen Erfordernissen angepasst werden.

In den vergangenen Jahren hat die Bedeutung sauberen Wassers stetig zugenommen und die Anforderungen an den Schutz der Gewässer ebenfalls. Sauberes Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt und es wird auch in unseren Breiten immer mehr zu einem knappen Gut. Um das zu erkennen brauchen wir nur einen Blick auf unsere jährliche Wasserrechung zu werfen.

Im Land Brandenburg wird das Trinkwasser fast ausschließlich aus dem Grudnwasser gewonnen, das daher unbedingt zu schützen ist. Es ist deshalb nicht im wohlverstanden Interesse unserer Stadt und ihrer Bürger jetzt noch eine Bebauung durch Schaffung eines Bebauungsplanes zu ermöglichen, die schon heute nicht den modernen Wasserstandard entspricht, dann aber Bestandsschutz genießen würde und nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte.

Nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, muss auch politisch wünschenswert sein.

Die Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Fachdienst Gesundheit weist eindeutig darauf hin, dass durch das geplante Bauvorhaben eine dauerhafte hygienische Trinkwasserversorgung des Wasserwerks Werder mit der vorliegenden weiteren Überplanung der Trinkwasserschutzzone III gefährdet ist. Dabei wird maßgeblich auf zwei Aspekte abgestellt: zum einen auf die Gefährdung durch die geplante Nutzung und zweitens auf die weitere Verdichtung des Bodens.

Das überplante Gebiet ist durch seine Besonderheiten als sehr sensibles Gebiet einzustufen. Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass das Plagebiet zum einen an den Glindowsee, der bereits in Wasserschutzbereich II eingeordnet wird, grenzt und dort zum anderen ein künstlicher Verbindungskanal zwischen Glindowsee und Plessower See. Da der Grundwasserspiegel in diesem Bereicht sehr hoch ist und die Sandböden besonders wasserdurchlässig, besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einsickernden Schadstoffen. Auch der Abrieb von Autoreifen gilt allgemein als wassergefährdender Schadstoff, der vermieden werden sollte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schadstoffe über das Grundwasser und den künstlichen Kanal auch in die beiden See eingespült werden. Insofern ist besonders darauf hinzuweisen, dass das Wasser ein sehr langes Gedächtnis hat. Die Schäden, die wir heute fahrlässig verursachen, werden auch in 40 bis 100 Jahren noch unsere Gewässer und damit unsere Kinder belasten.

Der zweite bedenkliche Aspekt ist die zunehmende Versiegelung in diesem Bereich. Es ist zutreffend, dass dort bereits ähnliche Gewerbe angesiedelt sind und die Grundstücke in den angrenzenden Bereichen großflächig bebaut und dadurch verdichtet sind. Das macht die Situation an dieser Stelle aber gerade besonders prekär und eine weitere Verdichtung kann keinesfalls befürwortet werden. Die Versiegelung des Bodens wird sich an dieser Stelle verdoppeln (792qm vorhanden, 789 qm kommen hinzu). Die Neuversiegelung des Bodens führt dazu, dass das Regenwasser nicht mehr hinreichend im Erdreich versickern kann und damit der Grundwasserneubildung verloren geht. Die zunehmende Verdichtung gefährdet zu dem den Bestand an Auwald- und Ufergehölzen, die eine weitere Bodenverdichtung nicht mehr tolerieren können, da sie gerade von den feuchten Bedingungen des Untergrunds abhängig sind.

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass ähnliche Bauvorhaben in der Vergangenheit zu Recht auch mit der Gefährdung des bedeutenden Schutzgutes Grundwasser zurückgewiesen worden sind. An dieser Linie möchten wir auch für die Zukunft festhalten. Daher stimmen wir diesem Bebauungsplan für diese sensible Stelle nicht zu.