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Dringlichkeitsantrag in der SVV am 02.04.2009 zum Gedenkstein Kemnitz

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Beschluss des Ortsbeirates Kemnitz vom 17.03.2009 wird gemäß § 46 Absatz 6 Satz 2 BbgKVerf wie folgt geändert: Der Gedenkstein für die Gefallenen des 1. Weltkrieges wird als historisches Denkmal im Gebiet des Ortsteiles Kemnitz an einem geeigneten Ort in seiner ursprünglichen Form ohne weitere Zusätze aufgestellt.

Begründung:

Der Ortsbeirat Kemnitz hat in seiner Ortsbeiratssitzung am 17.03.2009 beschlossen, einen wiederentdeckten Gedenkstein mit der Inschrift “Unsern im Weltkriege 1914-1918 gefallenen Helden” erneut aufzustellen und mit einem Zusatz für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges zu ergänzen.

Die SPD/Die Grünen Fraktion ist der Auffassung, dass es sich um eine bedeutsame Angelegenheiten handelt, die in ihrer Wirkung über die Belange des Ortsbeirates hinausreicht und daher von allen Stadtverordneten gemeinsam getroffen werden muss.

Aus unserer Sicht sollte der Heldengedenkstein in seiner historischen Form ohne Anbringung eines Zusatzes an einer geeigneten Stelle im Ortsteil Kemnitz aufgestellt werden. Mit Hinzufügung einer neuen Widmung würde das erhaltenswerte historische Objekt zerstört. Der Zusatz ist zudem nicht zwingend erforderlich, da es an der Heilig Geist Kirche bereits eine angemessene zentrale Gedenkstätte gibt.

Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich daraus, dass eine Entscheidung nur möglich ist, soweit noch keine Veränderungen am Feldstein stattgefunden haben. Zudem sieht § 46 Abs. 6 S. 2 BbgKVerf eine Frist von 8 Wochen vor, binnen derer die Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss des Ortsbeirates ändern oder aufheben kann. Ein Antrag zur nächsten Stadtverordnetenversammlung könnte daher in tatsächlicher Hinsicht zu spät kommen und ist in rechtlicher Hinsicht auf jeden Fall verfristet.